Neuvermietung:
⇒ Schaltung von Internetanzeigen und Inseraten
⇒ Vorgespräch mit den Interessenten, um deren Eignung zur prüfen
⇒ Durchführung von Wohnungsbesichtigungen
⇒ bei nachhaltigem Interesse Durchführung einer Bonitätsprüfung (Schufaauskunft)
⇒ Erstellung eines Mietvertrags nebst allen erforderlichen Anhängen
⇒ Bearbeitung möglicher behördlicher Vorgänge (Vermieterbescheinigung, etc.)
⇒ nach der Vertragsunterzeichnung erfolgt zum Vertragsbeginn die Übergabe mit Protokoll, um den Zustand der Wohnung festzuhalten
⇒ Anbringung von Namensschildern an Haustür- und Briefkastenanlagen
Auflösung von Mietverhältnissen:
⇒ Formgerechte Bestätigung von Kündigungen
⇒ Durchführung und Überwachung von (fristlosen) Kündigungen
⇒ Zustandserfassung der Wohneinheit und Fotografien für neue Inserate, zwecks Neuvermietung
⇒ Durchführung von Endabnahmen und Mängelerfassung im Protokoll
⇒ Beauftragung erforderlicher Reparaturen und ggf. anschließende Belastung von Mieterkonten
⇒ Auflösung von Kautionen mit anschließender Auszahlung und/oder Verrechnung